1.Totalversagen der Stadtverwaltung (SV) Zossen bezüglich des Straßenverkehrs

Alle Zossener Bürger, im Besonderen jedoch die Anwohner an den beiden Bundesstraßen B 96 und B 246, sind den hohen Lärm- und Immissionsbelastungen durch den ständig zunehmenden Straßenverkehr ausgesetzt. Die Stadt Zossen hatte nach Realisierung der Marktplatzumfahrung im Jahr 2002 sehr gute Chancen auch eine große Ortsumfahrung (OU) der B 96 östlich von Groß Machnow, dann in Richtung Telz durch das ehemalige Militärgebiet bis hinter Wünsdorf und eine weitere OU von Nunsdorf für die B 246 zu erhalten. So war es im Bunddesverkehrswegeplan (BVWP) von 2003 enthalten. Die Stadtverwaltung (SV) unter der Leitung der Bürgermeisterin, die Wählergemeinschaft Plan B und leider auch anderer gleichgeschaltete Stadtverordnete, haben dies bisher regelrecht sabotiert. Die Gesundheit und Unversehrtheit der betroffenen Zossener Bürger wurde verraten und/oder verkauft. Kommunen wie Trebbin, Thyrow, Luckenwalde, Jüterbog, Königs Wusterhausen und Andere, die z.T. nicht einmal im BVWP 2003 eingeplant waren, haben in den letzten Jahren bereits OU für ihre Orte erhalten. Während Groß Machnow im 2017 verabschiedeten BVWP 2030 mit der höheren Prioritätsstufe „vordringlicher Bedarf“ für eine 4,5 km lange OU fortgeschrieben wurde, erfolgte für Zossen und Nunsdorf die ersatzlose Streichung aus dem BVWP. Im BVWP 2030 sind, außer der OU für Groß Machnow, im Norden des Landes Brandenburg auch noch die drei folgenden Umfahrungen fortgeschrieben worden:

OU Teschendorf und Löwendorf 2 und 4 streifiger Neubau 17,6 km

OU Gransee und Lüdersdorf 2 streifiger Neubau 9,5 km

OU Fürstenberg 2 streifiger Neubau 9 km

Sollte das deutsche Blamage Projekt „BER“ doch noch in Betrieb gehen, wird der Straßenverkehr in Zossen, durch den Passagier- und Frachtverkehr zum und vom Flughafen sowie die Neuansiedelung von Gewerbebetrieben im nahen Umfeld des Flughafens noch wesentlich weiter ansteigen.

Im Folgenden gebe ich noch Hinweise oder Zitate, die das Totalversagen der Stadtverwaltung bezüglich der Verbesserung des Straßenverkehrs, aber auch die rasant anwachsende Verschuldung der Kommune, durch unqualifizierten Aktionismus der Bürgermeisterin und z.T. unnötige und/oder überteuerte Prestigeobjekte, belegen.

Aus dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) von 1999 zur Marktplatzumfahrung benenne ich folgende Zitate: „Es kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden, dass die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse mit ihren Auswirkungen auf die dort wohnende Bevölkerung einer dringenden Verbesserung bedürfen. Eine großräumige Ortsumgehung ist nach dem Bundesfernstraßenbedarfsplan nicht vor dem Jahr 2012 vorgesehen….“ Sowie „Das Stadtzentrum wird durch die erheblichen Verkehrsströme, die zudem durch den Schwerverkehr geprägt werden, dominiert. Der Aufenthalt für die Menschen dort und erst recht, dass Wohnen für die dortige Bevölkerung müssen als unzumutbar bezeichnet werden, eine städtebauliche Entwicklung ist ebenfalls unter diesen verkehrlichen Vorzeichen nicht möglich.“

Auf eine Petition von 2007 erhielt ich vom Landesbetrieb Straßenwesen u.a. folgende Auskunft: „Die erforderliche komplexe Schadstoffminderung in Zossen kann nur unter Verwirklichung der vorgenannten Möglichkeiten mittels der Planungshoheit der Gemeinde funktionieren.“ Auf die Antwort seitens der SV auf meine, an die Stadt weitergeleitete Petition, warte ich noch bis heute. Im März 2008 sandte ich, eine Petition mit 45 Unterschriften von Anwohnern und Beschäftigten des Platzes Am Kietz, an die Landesregierung nach Potsdam. Daraufhin erfolgte am 08.05.08 eine Verkehrszählung am Platz Am Kietz. Diese ergab am Straßenknoten der B 96 und B 246 Am Kietz in 24 Stunden ein Verkehrsaufkommen von 17453 Fahrzeugen. Der Anteil des Schwerlasttransportes (> 3,5 t) betrug dabei 6,36 % bis 8,43 %.

Am 29.03.11 bat ich die SV um Auskunft zur Beteiligung und Benennung der Zählwerte von der Verkehrszählung 2010 für die Bundesstraßen. Nach Art der SV warte ich auch heute noch auf eine Antwort.

Aus einer MAZ-Leserzuschrift vom 15.04.11 eines Anwohners zum hohen Verkehrsaufkommen in der Straße der Jugend folgendes Zitat: „Meine Anfrage an die Bürgermeisterin der Großgemeinde Zossen, Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, im Bauausschuss der Stadt vor gut sechs Jahren („Was gedenkt die Stadt für die betroffenen Bürger zu tun?“) wurde von ihr lapidar mit „Nichts“ beantwortet. Versprechen gehalten!“

Dieses Zitat belegt die völlig verantwortungslose Untätigkeit der Bürgermeisterin zur Verbesserung der Lebensbedingungen aller Zossener Bürger. Der Anwohner hat folglich bereits 2005 die Bürgermeisterin aufgefordert Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bürger vorzunehmen. Im vorigen Jahr ist der Anwohner aus Zossen weggezogen.

In dem, von der SV beauftragten, Entwurf eines Flächennutzungsplanes (FNP) von 2013 für die Großgemeinde Zossen wird folgendes ausgeführt. „Die Stadt Zossen hat kein Verkehrskonzept“. Auf meine Stellungnahme (4 Seiten) zu diesem Entwurf erhielt ich von der SV folgende Antwort: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die sich aus der Stellungnahme ergebenden Untersuchungen sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanes. Es ist richtig, dass die Stadtverwaltung langfristig ein Verkehrskonzept entwickeln sollte. Diese Untersuchungen sind jedoch so langfristig anzulegen, dass sie den Planungshorizont des FNP überschreiten. In den hier aufgezeigten Einzelfällen zu den Wohnbebauungen müssen in den nachfolgenden Bebauungsplänen Maßnahmen festgesetzt werden, die alle Immissionen auf die zulässigen Werte reduzieren.

In Bezug auf die Bahnquerungen ist der Wille der politischen Gremien im Flächennutzungsplan umgesetzt. Die politischen Gremien haben den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes genehmigt.“

In der Antwort wurden die Einreicher von den Stellungnahmen ihrer Namen beraubt und zu Nummern degradiert. Mir wurde die Nummer 59 zugeteilt. Einer der Initiatoren der Bürgerbewegung gegen die weitgehend unsinnigen Pläne der SV zu den Bahnquerungen in Dabendorf erhielt die Nummer 51. Meine Bemühungen weiteren Einblick in das Machwerk der totalen Intransparenz zu erhalten scheiterten. Auf einen Antrag vom 26.01.14 an die SV auf Aushändigung des Beschlussvorschlags zu den Einwendungen des FNP erhielt ich einen Vorsprachetermin bei der SV. Bei diesem Termin wurde, von der Mitarbeiterin des Bauamtes Frau Xxxxxx, nicht nur die Aushändigung, sondern auch die Einsicht in die Beschlussvorlage verweigert. Um eine Verabschiedung dieser unausgegorenen Beschlussvorlage des FNP zu verhindern übergab ich allen Fraktionen bei der Sitzung der SVV einen Aufruf zur Verschiebung der Beschlussfassung. Mit der Mehrheit von Plan B und weiterer gleichgeschalteter Stadtverordneter wurde er jedoch beschlossen.

Die irrationale Tätigkeit der SV zeigt sich auch in der Antwort zur meiner Stellungnahme.

Flächen für dringend erforderliche Umgehungsstraßen, Bahnquerungen und Fahrradwege sind natürlich in einem FNP auszuweisen.

Anstatt sich um die Realisierung der OU zu kümmern, bürdet die SV potentiellen Häuslebauern und andren Investoren erhöhte Kosten für Immissionsschutzmaßnahmen auf. Die Krönung der Irrationalität ist die Aussage, dass die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes den Planungshorizont des FNP überschreitet. Dieser Planungshorizont ist im FNP mit 2025 benannt. Hätte sich die Bürgermeisterin seit ihrem Amtsantritt 2003 qualifiziert für die beiden, im BVWP 2003 ausgewiesenen und an geplanten OU für Zossen und Nunsdorf eingesetzt wären diese heute sicherlich schon realisiert worden wie bei den übrigen oben genannten (o.g.) Kommunen. Stattdessen betrieb sie nur zielstrebig die Streichung dieser OU aus dem BVWP 2030.

In einem MAZ-Artikel vom 10.01.14 plädiert der Kreistag für eine zweite OU für Trebbin für ein prognostisches tägliches Verkehrsaufkommen von 5000 Fahrzeugen. Wie o.g. hatte Zossen 2008 bereits über 17000 Fahrzeuge zu verkraften. Wie darin ausgeführt wird, sollte dies auf Kosten der Ortsumfahrung der B 96 für Zossen, mit der Begründung „Selbst die Stadt Zossen will diese Umfahrung nicht.“, erfolgen. Deshalb besuchte ich am 22.01.14 eine Bauausschusssitzung in Zossen und bat um eine Auskunft, wer in der SV die große OU der B 96 nicht wünscht. Eine Antwort wurde zugesagt, habe ich aber bis heute auch nicht erhalten. Daraufhin wandte ich mich mit einer weiteren Petition an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) in Potsdam. In einem Telefonat am.28.04.14 erklärte mir der Mitarbeiter des MIL Herr Xxxxxxx, dass die SV Zossen diese OU nicht für erforderlich hält und auch aus finanziellen Gründen deshalb Zossen im neuen BVWP nicht mehr enthalten ist. Mit Unterstützung einiger anderer betroffenen Bürgerinnen und Bürger sammelten wir 413 Unterstützerunterschriften von Einwohnern, die direkt an den beiden Bundesstraßen in den Ortsteilen Zossen, Dabendorf, Wünsdorf und Nächst Neuendorf wohnen, um die Streichung der beiden OU für Zossen und Nunsdorf noch zu verhindern. In den Haushalten der Unterzeichner lebten 951 Bürger. Nach meiner Schätzung wurden bei der Unterschriftensammlung etwa 20 bi 25% der Einwohner angetroffen. Daraus kann geschlossen werden, dass ca. 3800 bis 4755 Zossener Bürger oder bis zu 25% der Einwohner der Großgemeinde direkt an den beiden Bundesstraßen wohnen. Die Ortsteile Neuhof, Horstfelde, Schünow und Nunsdorf wurden dabei nicht erfasst. Diese Liste sandte ich, wie auch weitere Schreiben an das MIL in Potsdam und bat nochmals um Unterstützung für die Fortschreibung der OU der B 96 und 246 in den BVWP 2030. Aus dem Antwortschreiben des MIL vom 02.10.14 zitiere ich noch folgenden Satz des o.g. Mitarbeiters: „Auch Ihre weiteren, aus Ihrer Sicht sicher nachvollziehbaren Argumente, können und werden nicht dazu beitragen die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Landkreise getroffene Entscheidung zu revidieren.“

Eine Petition vom 08.04.15 an die Landrätin des Landkreises, als Rechtsaufsicht der unteren Landesbehörde und vom 27.06.15 an das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), die Bürgermeisterin für ihr totales Versagen zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Zossener Bürger zur Verantwortung zu ziehen, hatten auch keinen Erfolg.

Auf Grund meiner Petitionen, führte das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) jedoch vom 13.11.15 bis 19.11.15 eine umfangreiche wöchentliche Zählung des Straßenverkehrs, hauptsächlich am Knoten Am Kietz und an der Kreuzung Luckenwalder Straße/Bahnhofstraße durch. Motorräder wurden dabei jedoch nicht erfasst. Die mir zugesandten realen Zählwerte weisen für den Knoten Am Kietz mit dem Verkehr der beiden Bundesstraßen für die Wochentage Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag immer über 17000, für Mittwoch über 16000, für Sonnabend über 11000 und für Sonntag über 6000 Fahrzeuge aus. Ähnliche Werte gelten für die Kreuzung Luckenwalder Str.

Am 15.04.16 sandte ich meine 4seitige Stellungnahme, mit 21 Anlagen (44 Blatt), zum Entwurf des BVWP 2030 an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Aus dem Internet war zu entnehmen, dass diese Stellungnahme unter dem Stichwort „BVWP 2030“ einzusenden ist und bezüglich der Auswertung folgendes ausgeführt:

„Dabei wird das BMVI auch durch externe Dienstleister unterstützt, die vom BVMI bereits fachlich-inhaltlich in die Erarbeitung des BVWP 2030 eingebunden waren. Damit wird sowohl eine unter fachlich-inhaltliche möglichst gründliche als auch eine möglichst zügige Bearbeitung und Prüfung der Stellungnahme gewährleistet.“ Vermutlich wurde die Stellungnahme an das MIL in Potsdam weitergeleitet. Bis auf eine Eingangsbestätigung des BVMI habe ich bis heute noch keine weitere Antwort erhalten.

Am 27.04.16 wandte ich mich auch noch mit einem Schreiben an den Vorsitzenden vom „Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung“ des Landes, Herrn Xxxxxxxxxx (CDU).

In der Wochenzeitung „Blickpunkt“ hatte er erklärt, dass die Stärke des Landkreises TF die geringe Arbeitslosigkeit und die gute Verkehrsinfrastruktur sei. Hier nur ein Zitat aus meinem Schreiben: „Die angeblich gute Verkehrsinfrastruktur wird mit Sicherheit von einigen Tausend Zossener Bürger(n), die durch das unzumutbar hohe Verkehrsaufkommen der beiden Bundesstraßen B 96 und B 246 in ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt werden, nur als Verspottung auffassen (aufgefasst werden).“ Entsprechend Antwort vom 2. Juni 2016 leitete der Ausschussvorsitzende das Schreiben an den Petitionsausschuss (PA) des Landtages weiter.

Aus der Antwort des PA folgendes Zitat: „Auf Nachfrage des Petitionsausschusses, welche Aspekte dazu geführt haben, dass die von Ihnen angesprochene Ortsumgehung Groß Machnow – anders als die Ortsumgehung Zossen- mit Vordringlichem Bedarf im Bundesverkehrswegeplan 2030 ausgewiesen worden ist, hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung erklärt, dass mit dieser Maßnahme die Erreichbarkeit von Berlin für das Mittelzentrum Zossen verbessert werden soll. Laut Auskunft des Ministeriums handelt es sich bei der Ortsdurchfahrt Groß Machnow um den einzig noch verbliebenen Engpass auf der verkehrsbedeutsamen B 96 in Richtung Norden, der im Interesse einer Erhöhung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit beseitigt werden soll. Damit verbunden ist eine deutliche Entlastung der Anwohner von „echtem Durchgangsverkehr.“

Na dann auch noch ein „Dankeschön“ an das MIL für die Unterstützung des Verrates der SV Zossen an den Zossener Bürgerinnen und Bürger zur Verbesserung ihrer Lebensqualität.

 

2. Zunehmende Verschuldung der Großgemeinde Zossen

Zur Zossener Bürgermeisterwahl 2011 wird in einem MAZ- Artikel vom 18.05.11 ausgeführt, dass die Bürgermeisterin seit Amtsantritt 2003, einen übernommenen Schuldenberg von 5,9 Millionen Euro abgebaut hat und bis 2011 eine Rücklage von 11 Millionen Euro geschaffen hat. Sie wurde daher von der Wählergemeinschaft „Plan B“ für eine zweite Amtszeit nominiert. Nach offiziellem Wahlergebnis erhielt sie leider eine Mehrheit von ca. 54 % gegenüber ca. 45 % von Herrn Xxxxx.

Nach einer veröffentlichen MAZ -Grafik vom 26.03.18 hatte Zossen zum Stichtag 31.12.16 die höchste Verschuldung und gleichzeitig auch der höchsten Verschuldung pro Einwohner aller Kommunen der beiden Landkreise Teltow Fläming und Dahme Spreewald. Durch ihren unqualifizierten Aktionismus, Vorliebe für überdimensionierte und/oder überteuerte Prestigebauten und zu leistenden Gerichtskosten wurde ein Schuldenberg von über

31 Millionen Euro bzw. von 1745 Euro pro Einwohner angehäuft. Falls die Rücklage von 11 Millionen Euro auch noch aufgebraucht wurde, hat es die Bürgermeisterin geschafft von 2011 bis 2016 42 Millionen Euro Schulden anzuhäufen.

In einem MAZ-Artikel vom Dezember 2018 wird bereits eine Verschuldung von 2455 Euro pro Zossener Einwohner benannt. Dies bedeutet einen weiteren Anstieg der Gesamtverschuldung auf etwa 47 Millionen Euro.

 

3. Aufruf zur Wahl zur Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 26.05.2019

Am 26.05.2019 kandidiere ich als parteiloser und unabhängiger Einzelkandidat für ein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Großgemeinde Zossen. Bei den Bürgerinnen und Bürgern, die mich als Kandidat, mit Ihrer Unterschrift im Bürgerbüro unterstützt haben, bedanke ich mich besonders. Für die Wahl als Stadtverordneter sind jedoch wesentlich mehr Stimmen erforderlich. Seit über einem Jahrzehnt bemühe ich mich für eine bessere Lebensqualität der Zossener Bürgerinnen und Bürger, bezüglich des unzumutbaren Straßenverkehrs. Wenn Sie, als Bürgerin oder Bürger der Großgemeinde Zossen, mir Ihre Wahlstimme Stimme geben, würde es mich noch stärker motivieren diesen Kampf weiter fortzusetzen. Bitte geben Sie das vorliegende Schreiben auch an Verwandte, Nachbarn, Freunde und Bekannte weiter, die auch dem, bereits 16 Jahre dauernden Regime der Bürgermeisterin und der Wählergemeinschaft Plan B überdrüssig sind.

Wenn Sie meine Ausführungen gelesen haben, werden sie sicherlich verstehen, dass ich meinen Wahlkampf nur unter dem Motto „Für eine lebenswerte Großgemeinde Zossen ohne die Bürgermeisterin Frau Xxxxxxxxx und die Wählergemeinschaft „Plan B“ und ohne die Bundesstraßen B 96 und B 246 in bewohnten Ortsteilen von Zossen.“, führen kann.

Weitere Informationen zu meiner Person können Sie auf dieser Internetseite erhalten. Hierzu verweise ich auch auf die Seiten 214 bis 216 des Buches „Unser Zossen“ des Heimatforschers Klaus Voeckler.

Umfangreichere Ausführungen zu den derzeitigen Zuständen in Zossen und zu den Bemühungen für die Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Zossener Bürger können Sie seit Juli 2018 auch unter der Adresse https://zossen394057633.wordpress.com aufrufen.

Es würde mich freuen Ihre Meinungen als Zossener Bürgerinnen und Bürger per Mail oder Kommentar zu erhalten. Ich werde mich bemühen, diese möglichst alle zu beantworten.