Versuch einer Analyse zu den Zuständen in der Politik, dem Rechts-, Gesundheits- und Bildungswesens sowie der Wirtschaft in der Bundesrepublik

 

Die Bundestagswahl von 2013 erbrachte zumindest ein positives Ergebnis, der FDP wurde der Platz an der Kuchentafel verweigert. Das negative Ergebnis ist, dass die große Koalition die Entmündigung und Entrechtung der Bürger, wie in den vorherigen Legislaturperioden munter weitergeführt hat. Anstatt die Rechte der Bürger und einen effektiven zentralen Staat, für die Grundbedürfnisse der Bürger (ein ordentliches Rechts-, Gesundheits- und Bildungswesen) zu gewährleisten, aber auch einer sichere und kostendeckende (nicht gewinnorientierte) Energie- und Wasserversorgung der Bürger zu garantieren hat diese, , wie bereits auch die vorherigen Koalitionen (aus Faulheit, Dummheit oder Eigennutz), die große Mehrheit der Bürger den alten und neu hinzugekommenen Lobbyverbänden zum Ausschlachten vorgeworfen.

Die verantwortungslose und /oder uneffektive Privatisierung der Energieversorgung sowie die Umgestaltung der Trinkwasserversorgung und Abwasserwirtschaft verursacht nur wesentliche Mehrkosten und verhindert oder erschwert eine erforderliche Kontrolle dieser Firmen und Verbände. Die Folge ist, dass die Bürger zunehmend Opfer permanenter Betrügereien werden gegen die sie sich noch nicht einmal durch ein ordentliches Rechtswesen schützen können.

Diese Entwicklung wurde auch wesentlich mit Hilfe des Liberalismus der FDP in Gang gesetzt.

Die Kehrseite der Medaille ist, dass ein starker und effizienter Staat nicht mit einer Beamtenmisswirtschaft gewährleistet werden kann. Der Beamtenstatus gehört abgeschafft. Die Bediensteten des Staates sind gleichfalls nach ihrer Leistung zu entlohnen und nicht ausschließlich nach ihrer abgeleisteten Dienstzeit.

Neben den konventionellen Interessenverbänden wie Rechtsanwalts-, Ärztekammern u.a. wurden durch die verantwortungslose Politik der letzten Jahrzehnte völlig kostspielige und überflüssige Institutionen geschaffen.

Dies sind, meines Erachtens, die Bundesnetzagentur, der Spitzenverband der Krankenkassen, die Wasserverbände u.a. Diese Einrichtungen wurden ja wohl erst mit der weitgehenden Privatisierung der Energieversorgung, der Misswirtschaft der unzähligen Krankenkassen und von Umstrukturierungen in der Wasserversorgung erforderlich. Die Aufteilung der Energieerzeugung und -versorgung, in einige Netzbetreiber und eine Unmenge von Stromlieferanten erbrachte meines Erachtens für die Bürger, gegenüber der vorherigen Versorgung, nur Nachteile und Schaden. Als ein Beispiel benenne ich den in Konkurs gegangenen Lieferanten TelDaFax (Teldafax). 2007 beauftragte ich diese Firma mit der Lieferung für unseren Haushaltsstrom und auch für den Allgemeinstrom im Haus. Beide Verträge wurden bestätigt und jeweils die geforderten Kautionen abgebucht. Die Lieferung wurde jedoch nur für einen Vertrag realisiert. Seitens der Firma wurde nie eine korrekte Rechnung erstellt, sondern willkürliche Abbuchungen im vereinbarten Lastschriftverfahren vorgenommen. Diese waren zum Teil um 200 % überhöht, obwohl der reale Verbrauch termingerecht übermittelt wurde. Meine Bemühungen beim Amtsgericht Siegburg, bei der Staatsanwaltschaft Bonn und der Generalstaatsanwaltschaft Köln, den Betrug der Firma zu unterbinden, waren völlig erfolglos.

Hier ein Zitat aus einem Antwortschreiben der Oberamtsanwältin Xxxxxxx-Xxxxxx (Staatsanwaltschaft Bonn) vom 02.06.10: „Wie bereits in meinem Einstellungsbescheid vom 11.09.2009 ausgeführt, reichen die vorliegenden Beweismittel nicht aus, dem Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages eine Betrugsabsicht nachzuweisen. Im Falle einer Anklageerhebung wäre daher nicht mit einer Verurteilung zu rechnen.“ Im gleichen Schreiben erklärt sie: „Die Staatsanwaltschaft ist ausschließlich eine Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde, ordnende oder präventive Maßnahmen zu treffen, ist nicht ihre Aufgabe.“ In einem nachfolgenden Telefonat bestätigte sie, dass eine Staatsanwaltschaft in Deutschland erst tätig werden kann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

In meinen Schreiben an das Gericht und/oder die benannten Staatsanwaltschaften hatte ich erklärt, dass sicher Zehntausende Stromkunden von den Betrügereien betroffen sein könnten, vom Insolvenzverwalter wurde mir mitgeteilt das Teldafax rund 700.000 Kunden hatte. Werden einem Haushalt nur 3 Personen zugeordnet ergibt dies über 2.100.000 Bürger oder über 2,6% der Bürger Deutschlands. Wie viel davon von den gleichen Betrügereien betroffen sind, kann ich nicht beurteilen. Den Brötchen- oder Kuchenkorb der Insolvenzverwaltung für Teldafax wurde dem „Rechtsanwalt“ Dr. Xxxxx Xxxx aus Düsseldorf zugesprochen. Dieser führte ungeniert den jahrelangen Betrug von Teldafax fort. Meine Bemühungen bei der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zur Unterbindung des permanenten Betruges blieben gleichfalls erfolglos. Die Staatsanwaltschaft teilte am 06.01.14 u.a. mit: „In der Übersendung einer Rechnung über eine ggf. unberechtigte Forderung ist jedoch keine Täuschung über Tatsachen zu sehen, wie es der Betrugstatbestand voraussetzt.“ Weiter: „Es ist nicht auszuschließen, dass es sich gegebenenfalls um eine schlicht versehentlich fehlerhafte Rechnungsstellung handelt.“ Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigt die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung: „dass die bloße Geltendmachung unberechtigter Forderungen nicht strafbewährt ist.“ Zwischenzeitlich bemühte ich mich auch bei der Bundesnetzagentur (BNA) um eine außergerichtliche Beilegung des Betruges seitens Teldafax, da ich zeitweilig für einen Verbrauchszähler und für gleiche Zeiträume Rechnungen auch von dem gekündigten Lieferanten E.ON Edis erhielt.

Am 13.01.11 wurde u.a. mitgeteilt: „Die Adressaten der Tätigkeit der Bundesnetzagentur sind daher in erster Linie die oben genannten Netzbetreiber, daneben zumindest mittelbar auch Netznutzer und Kraftwerkbetreiber.“ Weiter: „Dagegen fällt das Verhältnis zwischen Energielieferanten (Haushaltskunden) nicht unter die Kontrolle der Bundesnetzagentur.“ Durch eine Sachverhaltsklärung der BNA wurden die Doppelforderungen dann jedoch bereinigt.

Seit Vertragsabschluss 2007 bis 30.01.12 erhielt ich von Teldafax und beauftragten Rechtsanwaltsbüros mindestens zwei Dutzend falsche Rechnungen und Drohschreiben. Seitens der Insolvenzverwaltung waren dies vom 17.11.11 bis 24.08.14 15 Mahnungen und Drohungen (hauptsächlich von Inkassofirmen) ein Gericht bei Nichtzahlung der falschen Rechnungen einzuschalten. Die Forderungen der Insolvenzverwaltung bewegten sich meist zwischen 303 € und 430 € für die beiden Verträge. Die, von mir ermittelten, real offenen Zahlungen über 10,98 € und 76,89 € wurden dann entrichtet.

Keiner der von Teldafax oder anderen Stromlieferanten betrogenen Kunden kann es verstehen, dass ein permanenter Betrüger nur dann verurteilt werden kann, wenn ihm der Betrug ausschließlich bei Vertragsabschluss nachgewiesen werden muss, er aber dann jahrelang ungestraft betrügen kann und von den Gerichten dazu noch animiert wird.

Bei Richtigkeit dieses Sachverhaltes sollten die Aufgabenbereiche und Kompetenzen der Staatsanwaltschaften schnellstens erweitert werden, damit sie den Politikern als Gesetzgeber und/oder den Gerichten, die Hammelbeine lang zu ziehen können und nicht die Opfer einer bürgerverachtenden Gesetzgebung und/oder einer opferfeindlichen Rechtsprechung allein zu lassen. In einer Demokratie oder einem „so genannten“ Rechtsstaat sollte es selbstverständlich sein, dass die Mehrheit der Bevölkerung effektiv vor Betrügern geschützt wird.

Nach meinen Erfahrungen mit dem Rechtswesen in der BRD ist dies keineswegs der Fall. Die gleichen negativen Erfahrungen in der Rechtsprechung wie hier dargelegt, erlebte ich auch am Amtsgericht Zossen, dem Sozial- und Verwaltungsgericht Potsdam einschließlich deren übergeordneten Instanzen. Bei Gewährleistung einer bürgerfreundlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung könnte das hausgemachte Problem der Überlastung der verschiedensten Gerichte, in wenigen Jahren, beseitigt werden.

Meines Erachtens führt das Land Brandenburg wohl den Reigen einer weitgehend verkommenen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im deutschen Föderalismusdschungel an.

Als weiteres Beispiel benenne ich die Problematik der Altanschließergebühr für die Wasserversorgung.

I994 erwarben wir in Schulzendorf ein Baugrundstück mit einer verfallenen Laube. Im Garten befand sich ein Schacht mit Wasseranschluss, der wahrscheinlich bereits um 1930 verlegt wurde. Vom damaligen Verbandsvorsteher des MAWV Xxxxxxxxt erhielt ich am 24.02.2011 den Bescheid über die Entrichtung der Altanschließergebühr für diesen Wasseranschluss über 894,63 €. Entsprechend eines verkommenen Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden für den vor 80 Jahren verlegten, bezahlten und funktionstüchtigen Anschluss „für die erstmalige Neuherstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage“ der Kunde abgezockt. Am 13.03.11 wurde deshalb Widerspruch eingelegt. Am 09.05.11 wurde ein Zwischenbescheid gegeben. Darin wird vorgeschlagen, dass über den Widerspruch nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) weiter verfahren und informiert wird. Gegen diesen Verbandsvorsteher wurde, meines Wissens, in einem Korruptions- oder Schmiergeldverfahren am Flughafen BER verhandelt. Am 06.08.14 weist der neue Verbandsvorsteher, Herr Xxxxxxxxxx, den Widerspruch aus 2011 in einem 7setigen Schreiben zurück. Darin werden seitenweise die Entscheidungen des OVG und des Landesverfassungsgerichtes Brandenburg (LVG Bbg.) aufgeführt, nach denen die Altanschließergebühr rechtens ist. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) vom 05.03.13 zum bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) sind seiner Meinung nicht für das brandenburgische KAG zutreffend. Das LVG Bbg. habe ja bereits am 21.09.12 die Verfassungsmäßigkeit für das KAG Bbg. bestätigt. Warum war dann am 20.11.13 noch eine Änderung der Verjährungsfristen für die Erhebung der Beiträge durch den Brandenburgischen Landtag erforderlich? Nach der Entscheidung BVG vom 12.11.15 forderte ich nochmals die Rückerstattung der Altanschließergebühr. Dies wurde jedoch wieder am 07.10.16 in einem weiteren 3seitigem Wunderwerk der juristischen Argumentation abgelehnt. Hier ein Zitat: „Die öffentliche Wasserversorgungs- bzw. Schmutzwasserbeseitigungsanlage ist nach Ansicht des MAWV erst nach dem 01.01.2000 entstanden. Die MAWV ist wie fast alle Verbände im Land Brandenburg auf Grund diverser Gründungsfehler erst im Rahmen des Stabilisierungsbescheides im Jahre 2000 rückwirkend entstanden.“ Weiter wird ausgeführt: „Nach der bisherigen Rechtsprechung ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerade nicht für Grundstücke anwendbar, bei denen die Leitung vor dem Grundstück erst nach dem 01.01.2000 errichtet wurde …“ und „Dieser Bescheid ist bestandskräftig geworden, da nach abschließender Widerspruchsbearbeitung, mit Widerspruchsbescheid vom 06.08.2014, keine Klage erhoben wurde.“ Auf eine Klage wurde verzichtet, da nach meinen Erfahrungen mit dem Verwaltungsgericht Brandenburg und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (mit hohen geleisteten Gerichts- und Anwaltskosten), keine Rechtsprechung, sondern Rechtsbrechung praktiziert wurde. Eine diesbezügliche Intervention beim BVG und gegen eine zunehmende Entmündigung der Bürger durch eine Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung blieb auch erfolglos. In einem Artikel der MAZ vom 03.02.14 feierte die MAWV zu ihrem 20jährigen Bestehen noch ihren angeblichen Erfolgskurs mit 106.000 zufriedenen Kunden. Da ich außer der Altanschließerabzockerei auch andere Nötigungen und Betrügereien seitens des MAWV erfahren habe, wollte ich mich mit einem Geburtstagsständchen in der MAZ dafür bedanken. Leider wurde die Zuschrift nicht veröffentlicht. Offensichtlich ist für den Verbandsvorsteher der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, Herrn Xxxxxxxxx, die Nutzung des Wasseranschlusses von 1930 bis zur genötigten Außerbetriebnahme zum 30.09.13 nur eine Fiktion oder Traum der „zufriedenen Kunden“. Wenn es erforderlich wird und die Demagogie nicht greift wird auch schon mal die eigene Existenz von 1994 bis 2000 geleugnet.

Von dem Wasserverband KMS erhielt ich bei einer Rücksprache, bezüglich des verwalteten Wohnhauses in Zossen, die Auskunft, dass die Altanschließergebühr zurückerstattet wird, da sie seinerzeit bezahlt wurde. Von einer erforderlichen Klage wurde nichts erwähnt. Bisher ist jedoch anstatt einer Rückerstattung nur eine Beitragsänderung (vermutlich eine Erhöhung) zum 01.01.17 angekündigt. Offensichtlich haben nicht nur die großen Lobbyverbände und Konzerne die Möglichkeit die Gesetzgebung zu ihren Gunsten zu gestalten, es kann bereits jeder mehr oder weniger qualifizierte Verbandsvorsteher von Wasserverbänden „höchstrichterliche Entscheidungen“ nach seinem Belieben auslegen und durchsetzen.

 

In der DDR war ich nach meinem Studium der Technologie des Maschinenbaus an der Ingenieurschule Wildau. ab 1963 bis 1973 als Inbetriebnahmeingenieur für regelungstechnische Anlagen, u.a. 1964 bei der Rohöldestillationsanlage im EVW Schwedt, in Leuna 2 und beim Wohnungsbau in Ostberlin, tätig. Bei der Inbetriebnahme der Rohöldestillation (auch in anderen Anlagenteilen) wurden im April 1964 die noch nicht vollständigen Kabelgräben zugeschüttet und die noch benötigten Gerüste an den 9 Kolonnen abgebaut, damit Herr Ulbricht im Fernsehen eine angebliche Fertigstellung des Werkes vorgaukeln konnte. Nach der Maifeier wurden dann die Gerüste wieder aufgestellt, die Kabelgräben geöffnet und die Arbeiten bis zur reellen Fertigstellung weitergeführt. Diese und ähnliche unwirtschaftliche Tätigkeiten widersprachen meiner Ausbildung als Technologe.

Von 1973 bis 1976 arbeitete ich als Fachingenieur und Gruppenleiter BMSR im Ingenieurhochbau Berlin.

19776 bis 1988 war ich Gruppenleiter für haustechnische Anlagen beim Wohnungsbaukombinat Berlin.

Seit Oktober 1946 bis Mai 1988 wohnte ich nahezu ununterbrochen in Ludwigsfelde. Am 19. Mai 1988 erhielt unsere Familie, nach 18. monatiger Auseinandersetzung mit dem DDR-Regime, die Ausreise in die BRD zu meinen Eltern nach München. Die Beweggründe für die Ausreise waren das bestehende Volksgefängnis, aber auch die Erwartung ein effektiveres Wirtschaftssystem in der BRD vorzufinden.

Im September 1988 konnte ich meine erste Tätigkeit als Ingenieur für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Firma Dorsch Consult in München aufnehmen. Hauptsächlich war ich mit der Projektierung der MSR-Technik für das Tanklager und die Flugfeldbetankung beschäftigt. Seitens meines Vorgesetzten erhielt ich nahezu Fesseln, bezüglich der erforderlichen Kontakte mit der im Aufbau befindlichen Flughafengesellschaft, angelegt.

Deshalb kündigte ich nach Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen Ende 1989 meine Tätigkeit.

Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Münchner Flughafens im Erdinger Moos wurden dann die Schmiergeldaffären bei der Vergabe der Ausschreibungsunterlagen öffentlich. Einem Zeitungsartikel konnte ich dann entnehmen, dass auch gegen meinen vorherigen Vorgesetzten ein Verfahren eingeleitet wurde.

Bei meiner Tätigkeit im neuen Betrieb, Westinghouse Controlmatic, bei der Projektierung der MSR-Technik für die Kocherei der Bayerischen Zellstofffabrik in Kelheim wurden dann meine Erwartungen bezüglich eines effektiveren Wirtschaftssystems vollkommen zerstört.

Die Gebrüder Xxxxx hatten die alte Zellstofffabrik gekauft und ließen diese bei laufender Produktion modernisieren. Da die Zellstoffverarbeitung nicht mehr mit Salzsäure, sondern umweltfreundlicher mit Methanol und Natronlauge erfolgen sollte, erhielten, meines Wissens, die Investoren Fördermittel vom Bund und dem Land Bayern.

Die für die Modernisierung der Papierfabrik zuständige Projektleitung in Planegg bei München und andere Beteiligte brachten es offensichtlich fertig Ventile Pumpen und andere Aggregate weitgehend ohne sachliche Berechnung zu bestellen und einbauen zu lassen. Ich bemühte mich zuerst beim Betreiber der Anlage, der Zellstofffabrik, erfolglos um die Unterbindung dieser unqualifizierten Tätigkeit. Eine diesbezügliche Rücksprache mit meinem Betrieb endete mit der Auskunft, dass eine Kritik an der Projektleitung weitere potentielle Aufträge verhindere und deswegen eine Aussprache mit dem Personalbüro (Kündigung) erforderlich werde. Daraufhin unternahm ich keine weiteren diesbezüglichen Versuche und erwartete das Fiasko des Probebetriebes der Anlage.

Entsprechend einer Pressemitteilung war die Anlage dann von 150 Tagen Probebetrieb nur 30 Tage in Betrieb.

Durch undichte Leitungen wurden dann viele PKW auf einem Parkplatz durch austretende Natronlauge und/oder Methanol beschädigt. Die Investoren verbreiteten in einem Schreiben an die Beschäftigten noch Durchhalteparolen und erklärten, dass sie voll zur Projektleitung stehen. Zur fiktiven Fertigstellung der Anlage, finanzierten sie auch noch eine Feier mit Übertragung im Fernsehen und ein nächtliches Fest auf verankerten Ausflugschiffen auf der Donau in Kelheim. Das Ende für uns und andere Firmen folgte auf dem Fuße, mit der Mitteilung, dass wir unsere Privatsachen packen sollen, da Insolvenz in Regensburg angemeldet wurde und wir den Betrieb nicht mehr betreten dürfen. Wenn meine Informationen der Buschtrommel stimmen, erging es der Bayerischen Zellstoff dann wie vielen noch produktionsbereiten Betrieben in der DDR, die nach der Wende für eine DM zum Verkauf angeboten wurden. Bei einem späteren Besuch in Kelheim konnte ich auf dem Betriebsgelände die beiden neuen Kocher, zerschnitten als Schrott fotografieren. Diese Behälter aus V 4A Stahl wurden in Deggendorf gefertigt und mit Spezialschiffen von dort nach Kelheim transportiert. Ein noch späterer Blick von der Befreiungshalle auf das ehemalige Betriebsgelände zeigte, dass die „Grünen“ ihr Ziel erreicht hatten, die Modernisierung der Fabrik zu verhindern. Anstatt einer produzierenden Zellstofffabrik war auf dem Gelände ein Einkaufsmarkt mit Parkplätzen und nur noch das Verwaltungsgebäude zu sehen.

Mit dem Fortschreiten der Industrialisierung errang die deutsche Wirtschaft mit ihren Produkten in der Welt das Qualitätssiegel „Made in Germany“.

Das Debakel beim Bau des Flughafens BER ist für mich der Beweis für den Niedergang der Qualität der deutschen Wirtschaft und kann in der Welt nur als Blamage angesehen werden. Die Manipulation der Abgaswerte durch den Autobauer VW und andere Firmen bestätigt dies auch. Während die amerikanischen Kunden durch ihr Rechtswesen wenigstens noch Entschädigungen erhalten, haben die betroffenen deutschen Kunden das Nachsehen.

Das Resümee meiner Erwartungen bei unserer Ausreise, bezüglich der Qualität der Wirtschaft in der BRD, reduzierte sich bis heute nahezu auf die Feststellung: „Auf den falschen Dampfer- oder vom Regen in die Traufe gekommen“.

 

Zossen, den 09.02.17

 

 

Manfred Teichmann